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Änderungen der Essensgeldpauschale sowie der Elternbeiträge für Ganztagsschule, Kindergärten, Krippen, Schülerhort, Ferien- und Kernzeitbetreuung zum 01.01.2010 u. 01.01.2011
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In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2009 und 17.11.2009 wurde eine zweistufige i.d.R. Erhöhung (1.1.2010 und 01.01.2011) der Elternbeiträge für Kernzeitbetreuung, Ferienbetreuung, Krippen-, und Kindergartengruppen beschlossen, ausgenommen von dieser Regelung ist der Hortbeitrag. Für alle Kinderbetreuungsangebote wird weiterhin die familienentlastende Geschwisterkindreduzierung beibehalten. Dies bedeutet, dass für die Kinder, die eine kommunale oder konfessionelle Kinderbetreuungseinrichtung(Kernzeitbetreuung, Hort-, Regel-, Früh-, Tages-, Krippe- altersgemischte Gruppen) aus einer Familie besuchen, die Geschwisterkindreduzierung wie bisher gilt. Dabei ist das älteste Kind der Familie, das eine Einrichtung besucht, das sogenannte Ertskind. Das Zweite Kind der Familie, das gleichzeitig eine Einrichtung besucht, gilt als sogenanntes Zweitkind und bezahlt 60% des Ertskindbeitrages. Für das Dritte und alle weiteren Kinder der Familie ist der Besuch einer Einrichtung kostenfrei. Alle Elternbeiträge sind für 12 Monate zu zahlen.
Bei der Ferienbetreuung gilt die Wochenpauschale (montags bis freitags, ausgenommen Feiertage). Die Öffnungszeit der Ferienbetreuung wird ab 2010 von 6 auf 6,5 Stunden täglich verlängert. Bei gleichzeitigem Besuch der Ferienbetreuung mehrerer Kinder aus einer Familie gilt auch hier die Geschwisterkindreduzierung.
Besuchen ein oder mehrere Kinder eine Ganztagseinrichtung, bei der eine Essensgeldpauschale zu zahlen ist, ist diese für jedes Kind in voller Höhe zu entrichten. Die Essensgeldpauschale für die Tageseinrichtungen wurde zum 01.01.2010 auf 57 ¤ je Kind festgesetzt. Für die Kindertageseinrichtungen wird sie für 11,25 Monate erhoben. Für die Ganztagsschulkinder wird die Essensgeldpauschale für 9 Monate erhoben.
Ausfallzeiten
werden sowohl bei den Elternbeiträgen als auch bei der Essensgeldpauschale nicht berücksichtigt.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eltern, die neuen Benutzungsentgelte bei ihren eingerichteten Daueraufträgen oder Einzelüberweisungen zu berücksichtigen und diese entsprechend vor dem 01.01.2010 zu ändern. Vorliegende Einzugsermächtigungen werden seitens der Verwaltung automatisch geändert. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die zum 01.01.2010 und zum 01.01.2011 beschlossenen Änderungen entnehmen:

Kernzeitbetreuung (12 Monatsbeiträge)

 

Kernzeitbetreuung

aktuell        in  ¤

   Kernzeitbetreuung

01.01.2010      in  ¤ 

Kernzeitbetreuung

01.01.2011      in  ¤ 

Erstkind*

 49**              

 54***

 54**              

 59***

 56**              

 61***

Zweitkind*

 29**                

 34***

 32**             

 37***

 34**       

 39***

Dritt-u.weitere Kinder*

frei

frei

frei

* Als Erst-, Zweit- Dritt- bzw. weitere Kinder zählen nur die Kinder einer Familie, die eine kommunale oder konfessionelle Einrichtung besuchen.

**Beitrag bei Inanspruchnahme in Egg. 7-13:00 Uhr, bzw. in Leo 7:15- 13:15 Uhr. 

*** Beitrag bei  Inanspruchnahme in Egg. 7-13:45 Uhr, bzw. in Leo.  7:15- 14 Uhr.

Ferienbetreuung  (Wochenpauschale)


Ferienbetreuung

7:30 – 13:30 Uhr

aktuell    in  ¤

Ferienbetreuung

7:00 – 13:30 Uhr

01.01.2010    in  ¤

Ferienbetreuung

7:00 – 13:30 Uhr

01.01.2011  in  ¤

Erstkind*

52       

58

60

Zweitkind*

31

35

36

Dritt- u.weitere Kinder*

frei

frei

frei

* Als Erst-, Zweit- Dritt- bzw. weitere Kinder zählen nur die Kinder einer Familie, die eine kommunale oder konfessionelle Einrichtung besuchen.

Kinderkrippen, Kindergärten, Hort (12 Monatsbeiträge)

Betreuungsart

Aktuell

      in ¤

Änderung ab 01.01.2010   in ¤

Änderung ab 01.01.2011    in ¤

Regelgruppe

Erstkind

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

73

44

frei

 

80

48

frei

 

87

52

frei

Frühgruppe

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

91

55

frei

 

100

60

frei

 

109

65

frei

Aufnahme 2,5 J. - 3,0 J.

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

RG: 146  FG: 182

RG:  88   FG: 110

frei

 

RG:  160  FG: 200

RG:    96  FG: 120

frei

 

RG: 174  FG: 218

RG: 104  FG: 130

frei

Kinderkrippe 1. J -3. J.

(Öffnungszeit 32,5 Std.)

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

 

226

136

frei

 

 

242

145

frei

 

 

258

155

frei

Kinderkrippe 1. J -3. J.

(Öffnungszeit 47,5 Std.)

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

 

330 + 54 Essensgeld

198 + 54 Essensgeld

frei + 54 Essensgeld

 

 

334 + 57 Essensgeld

200 + 57 Essensgeld

frei + 57 Essensgeld

 

 

363 + ? Essensgeld

218 + ? Essensgeld

frei + ? Essensgeld

Tagesgruppe

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

169  + 54 Essensgeld

101  + 54 Essensgeld

frei  + 54 Essensgeld

 

159  + 57 Essensgeld

  95  + 57 Essensgeld

frei   + 57 Essensgeld

 

173  + ? Essensgeld

104  + ? Essensgeld

frei  + ? Essensgeld

Hort

Erstkind*

Zweitkind*

Dritt- und weitere Kinder*

 

169  + 54 Essensgeld

101  + 54 Essensgeld

frei  + 54 Essensgeld

 

169  + 57 Essensgeld

101  + 57 Essensgeld

frei   + 57 Essensgeld

 

169   + ? Essensgeld

101   + ? Essensgeld

frei   + ? Essensgeld


 






































































* Als Erst-, Zweit- Dritt- bzw. weitere Kinder zählen nur die Kinder einer Familie, die eine kommunale oder konfessionelle Einrichtung besuchen.

BenutzungsentgelteAmtblatt1-10u.1-11.doc